Bitte reichen Sie die ausgedrucke Vollmacht im Original, versehen mit Datum und Unterschrift, zu meinen Händen. Sie dient als Nachweis, dass Sie von mir vertreten werden. In bestimmten Fällen muss die Originalvollmacht dem Empfänger mitgeschickt werden.
Beratung und außergerichtliche Vertretung
Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, besteht die Möglichkeit, Beratungshilfe beim zuständigen Amtsgericht für die außergerichtliche Beratung / Vertretung durch einen Rechtsanwalt zu beantragen.
Gerichtliche Verfahren
Für das gerichtliche Verfahren kann Prozesskostenhilfe und für die Verfahren vor dem Familiengericht Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Das Formular für diesen Antrag ist identisch.
Einen ersten Überblick können Sie auf der Internetseite www.pkh-rechner.de bekommen und dort berechnen lassen, ob Sie einen Anspruch auf staatliche Leistungen haben.