Das Familienrecht ist eines der sich am rasantesten entwickelnden Rechtsgebiete. Gerade die letzten Reformen zum Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich und des gerichtlichen Verfahrens haben praktisch keinen Stein auf den anderen gelassen.
Neben den gesetzgeberischen Änderungen entwickelt sich parallel dazu auch die Rechtsprechung immer weiter, z.B. zum Sorgerecht der Kinder, welche nicht in einer Ehe geboren wurden und der Vater keine Sorgerechtserklärung abgegeben hat.
Daher ist die Spezialisierung des Rechtsanwalt als Fachanwalt für Familienrecht für Sie ein wichtiger Indikator, dass Sie jemanden gefunden haben, der mit dieser Materie vertraut ist und sich intensiv fortbildet.
Der Fachanwalt ist verpflichtet, sich jährlich fortzubilden, dozierend tätig zu sein oder wissenschaftliche Publikation in dem entsprechenden Fachgebiet zu veröffentlichen.
Nunmehr zum dritten Mal infolge wurde RA Tom Martini von der Bundesrechtsanwaltskammer die Berechtigung erteilt, das Fortbildungszertifikat "Q" zu tragen. Dieses Zertifikat erhalten Rechtsanwälte nur, wenn Sie sich über das normale Maß hinaus und umfassend fortbilden. Es wird für einen Zeitraum von drei Jahren vergeben. Daher dokumentiert die dreimalige Trägerschaft neun Jahre intensive Fortbildung.
Seit neun Jahren erhält RA Tom Martini die jährlich vom Deutschen Anwaltsverein herausgegebene Fortbildungsbescheinigung.